Rechtliche und regulatorische Informationen
MiCA
Märkte für Kryptowerte
Anwendungsbereich
Die Verordnung (EU) 2023/1114 regelt bestimmte Angebote von Kryptowerten, Handelszulassungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU. Ihre Anwendung hängt vom Vermögenswert und der Tätigkeit ab.
Praktische Bedeutung
Kryptowerte, die als Finanzinstrumente gelten, fallen nicht unter MiCA und können MiFID II unterliegen. Kryptowerte-Dienstleistungen erfordern die einschlägige Zulassung oder einen anderen nach MiCA zulässigen Zugang.
Diese Hinweise erläutern EU-Regelwerke. Sie bestätigen keine Zulassung von Pynn oder nutzenden Organisationen. Klären Sie vor der Nutzung regulierter Dienste die verantwortliche Gesellschaft, deren Befugnisse und die Verfügbarkeit mit dem Anbieter.